Wer übernimmt die Kosten?

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen Ihre Krankenversicherungskarte.

 

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Eine Checkliste mit Fragen, die Sie Ihrer privaten Krankenversicherung stellen sollten, finden Sie hier.

 

Beihilfe

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Sozialamt

Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Finanzierung einer Psycho- therapie auch beim Sozialamt beantragen.

 

Selbstzahler

Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.